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   BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81   

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BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81 (https://dejure.org/1982,1646)
BSG, Entscheidung vom 12.05.1982 - 7 RAr 20/81 (https://dejure.org/1982,1646)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 20/81 (https://dejure.org/1982,1646)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 260
  • NJW 1984, 256 (Ls.)
  • ZIP 1982, 1124
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.02.1975 - V ZR 146/73

    Unbestimmter Bezug einer Grundschuld auf zu pfändende Rückübertragungsansprüche -

    Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81
    Die Identität des Pfändungsgegenstandes muß sich nicht nur für die unmittelbar Beteiligten (Pfändungsgläubiger, Schuldner, Drittschuldner), sondern auch für andere Personen, insbesondere weitere Gläubiger des Schuldners, mit hinreichender Deutlichkeit ergeben..." (BGH vom 28. Februar 1975 - V ZR 146/73 - m.w.N. in Lindenmaier-Möhring, § 829 ZPO Nr. 15 = NJW 1975, 980, 981).

    Sollte damit die Belegung jedweder in Betracht kommenden Forderung, gleich nach welcher konkreten Rechtsgrundlage, gemeint sein, wäre sie bereits als Pauschalbezeichnung unzulänglich (vgl. die Nachweise bei BGH vom 28. Februar 1975 - V ZR 146/73 a.a.O., ferner bei Wieczorek, Stein-Jonas, Baumbach-Lauterbach, jeweils a.a.O., ebenso Stöber a.a.O., S 193 ff).

    Jedenfalls kann auch ein berechtigtes Gläubigerinteresse Mängel des Pfändungsbeschlusses in Form einer fehlenden ausreichenden Klarheit nicht beseitigen (BGH vom 28. Februar 1975 - V ZR 146/73 - a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.).

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 14/81

    Mitpfändung künftiger Bezüge; Arbeitslosengeld; Erwerben einer Anwartschaft

    Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81
    Die Klage betrifft demnach einen Streit um Alhi, für den gem. § 51 Abs. 1 SGG die Sozialgerichte zuständig sind (BSG vom 18. März 1982 - 7 RAr 14/81 - m.w.N.).

    Der gegen den daraus entstandenen belastenden Verwaltungsakt gem. § 54 Abs. 4 SGG zulässigen Anfechtungs- und Leistungsklage steht es nicht entgegen, daß dieses Vorverfahren möglicherweise insoweit nicht erforderlich war, als es sich mit dem auf die Pfändung von April 1977 gestützten Begehren befaßt (vgl. dazu BSG vom 18. März 1982 - 7 RAr 14/81 -).

    Wirksamkeit, Inhalt und Umfang der Pfändung wegen zivilrechtlicher Forderungen richten sich nach §§ 828 ff ZPO, soweit die Pfändung von Alhi zugelassen ist (vgl. BSG vom 18. März 1982 - 7 RAr 14/81 - ebenso Thieme in Wannagat, Komm zum SGB, § 54 RdNr. 4; Hauck/Haines, Komm zum SGB I, 2. Aufl. § 54 Anm. 3).

  • BGH, 22.11.1979 - VII ZR 322/78

    Wirksamkeit der Aufrechnung gegen gepfändete Forderungen

    Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81
    Dies ist auch weiterhin stets bestätigt worden (vgl. BGH NJW 1980, 584; OLG Frankfurt NJW 1981, 468, jeweils m.w.N.), und zwar nicht nur in der Rechtsprechung, sondern auch in der Literatur (vgl. Wieczorek, Komm zu ZPO, 2. Aufl., § 829 RdNr. C I b ff; Stein-Jonas, Komm zur ZPO, 19. Aufl., § 829 Anm. II 4; Baumbach-Lauterbach, Komm zur ZPO, 40. Aufl., § 829 Anm. 2 C a; Stöber, Forderungspfändung, 6. Aufl., S 184 ff, insbes S 191, 193 ff).
  • BGH, 28.04.1965 - VIII ZR 113/63

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Pfändung - Vorliegen einer

    Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81
    Diese Anforderungen gehen auf die Erwägung zurück, daß der Pfändungsbeschluß als hoheitlicher Vollstreckungsakt mit Publizitätswirkung nach außen (gegen jedermann) in besonderer Weise und aus sich heraus klar und eindeutig sein muß, weshalb außerhalb des Beschlusses liegende Umstände für seine Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden können (vgl. BGH MDR 1965, 738 und OLG Köln MDR 1970, 150).
  • OLG Frankfurt, 29.08.1980 - 20 W 539/80
    Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81
    Dies ist auch weiterhin stets bestätigt worden (vgl. BGH NJW 1980, 584; OLG Frankfurt NJW 1981, 468, jeweils m.w.N.), und zwar nicht nur in der Rechtsprechung, sondern auch in der Literatur (vgl. Wieczorek, Komm zu ZPO, 2. Aufl., § 829 RdNr. C I b ff; Stein-Jonas, Komm zur ZPO, 19. Aufl., § 829 Anm. II 4; Baumbach-Lauterbach, Komm zur ZPO, 40. Aufl., § 829 Anm. 2 C a; Stöber, Forderungspfändung, 6. Aufl., S 184 ff, insbes S 191, 193 ff).
  • OLG Köln, 27.06.1979 - 2 W 41/79
    Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81
    Auch ein Pfändungsantrag, der die gegenüber dem Arbeitsamt gepfändete Forderung lediglich dahin bezeichnet, daß die Zahlung "von derzeitigen und künftigen Forderungen aller Leistungsansprüche aus Sozialversicherung" gepfändet werden soll, beinhaltet nicht eine ausreichende Bestimmtheit des Antrags (OLG Köln OLGZ 1979, 484; das OLG führt aus, daß selbst die danach mögliche Zurückführung des Antrags auf Belegung aller Ansprüche gem. §§ 19, 20 und 25 SGB I nicht in dem gem. § 829 ZPO erforderlichen Sinn individualisiere, weil sich dieser Begriff auf Leistungen nach dem AFG, dem Schwerbehindertengesetz und dem Bundeskindergeldgesetz beziehe, mithin auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, aufgrund deren dem Schuldner Leistungen gewährt werden können).
  • OLG Köln, 21.10.1969 - 15 U 91/69
    Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81
    Diese Anforderungen gehen auf die Erwägung zurück, daß der Pfändungsbeschluß als hoheitlicher Vollstreckungsakt mit Publizitätswirkung nach außen (gegen jedermann) in besonderer Weise und aus sich heraus klar und eindeutig sein muß, weshalb außerhalb des Beschlusses liegende Umstände für seine Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden können (vgl. BGH MDR 1965, 738 und OLG Köln MDR 1970, 150).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Die Klage betrifft somit einen Streit um diese Leistungen, für den gem § 51 Abs 1 SGG die Sozialgerichte zuständig sind; denn die Rechtsnatur eines Anspruchs wird durch seine (behauptete) Abtretung nicht verändert (vgl BSGE 13, 94, 95; BSGE 18, 76, 78 = SozR Nr 2 zu § 119; BSGE 53, 182 f = SozR 1200 § 54 Nr 5; BSGE 60, 87, 89 = SozR 1200 § 53 Nr 6; BSGE 61, 274 f = SozR 1200 § 53 Nr. 7; BSG Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; für den vergleichbaren Fall der Pfändung und Überweisung: BSGE 53, 260, 262 = SozR 1200 § 54 Nr 6; BSGE 67, 143, 145 = SozR 3-1200 § 52 Nr 1 mwN).

    Eine Formulierung, daß die Pfändung gerichtet sei "auf Zahlung sämtlicher laufender Geldleistungen nach dem AFG gem § 54 SGB I wie Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO" genügte diesen Anforderungen nicht (BSGE 53, 260, 263 = SozR 1200 § 54 Nr 6; zustimmend: Kass-Komm, § 53 SGB I, RdNr 8; Kohte NJW 1992, 393, 394; Heinze SGb 1983, 249, 250).

    Wie der Senat im Urteil vom 12. Mai 1982 (BSGE 53, 260, 265 = SozR 1200 § 54 Nr 6) ausgeführt hat, kennt das AFG eine Vielzahl von nach Zweck, Charakter und Voraussetzungen unterschiedlichen laufenden Geldleistungen, zB Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung der Bauwirtschaft, Leistungen zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Leistungen im Fall von Arbeitslosigkeit und zum Ausgleich von Insolvenzschäden.

    Sollte damit die Belegung jedweder in Betracht kommenden Forderung, gleich nach welcher konkreten Rechtsgrundlage, gemeint sein, wäre sie bereits als Pauschalbezeichnung unzulänglich (BSGE 53, 260, 266 mwN SozR 1200 § 54 Nr 6).

    Vorliegend bedarf es keiner weiteren Ausführung, welche Angaben im einzelnen erforderlich gewesen wären, um die streitigen Forderungen im Sinne einer wirksamen Abtretung hinreichend bestimmt zu beschreiben; denn jedenfalls fehlen hier die Mindestangaben über den Charakter, die Art der Forderung oder jedenfalls die Umrisse des ihr zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses (zu derartigen Mindestangaben vgl BSGE 53, 260, 267 mwN = SozR 1200 § 54 Nr 6).

  • BSG, 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R

    Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung

    Sollte damit die Übertragung jedweder in Betracht kommenden Forderung, gleich nach welcher konkreten Rechtsgrundlage, gemeint sein, wäre sie bereits als Pauschalbezeichnung unzulänglich (BSG Urteil vom 12.5.1982 - 7 RAr 20/81 - BSGE 53, 260, 266 = SozR 1200 § 54 Nr. 6) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 7 SO 2156/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Krankenhausträgers gegen den

    Denn hinsichtlich dieses Beschlusses bestanden - ebenso wie hinsichtlich des darauf gerichteten Antrags - schon Bedenken mit Blick auf dessen hinreichende Bestimmtheit und damit seine Wirksamkeit (vgl. dazu BSGE 53, 260, 263 ff. = SozR 1200 § 54 Nr. 6; BSGE 60, 34, 36 ff. = SozR 1200 § 54 Nr. 10).
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 51/86

    Pfändung von Arbeitslosengeld

    Die Klage betrifft demnach einen Streit um Alg und Alhi, für den gemäß § 51 Abs. 1 SGG die Sozialgerichte zuständig sind (BSGE 53, 182, 183 = SozR 1200 § 54 Nr. 5; BSGE 53, 260, 262 = SozR 1200 § 54 Nr. 6; SozR 1750 § 832 Nr. 2; BSGE 60, 87, 89 = SozR 1200 § 53 Nr. 6).

    Dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vom 25. Juli 1983 ist ohne Zweifel zu entnehmen, daß die Pfändung den Anspruch des Beigeladenen zu 1) auf Auszahlung von Alg und von Alhi in Beschlag nehmen sollte (vgl hierzu BSGE 53, 260, 263 = SozR 1200 § 54 Nr. 6).

  • BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 39/86

    Rückwirkende Abzweigung oder Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes als

    Wenn - wie hier - der Erfolg eines Abzweigungsantrags daran scheitere, daß der Alg-Bezieher während der Anhörungsfrist aus dem Leistungsbezug ausscheide, beruhe dies nicht auf pflichtwidrigem Verhalten der Beklagten, wie das BSG im Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 20/81 - entschieden habe.

    Der angefochtene Verwaltungsakt ist eine Ermessensentscheidung iS des § 39 SGB I; denn bei Entscheidungen über Anträge auf Abzweigung von Leistungen iS des § 48 SGB I ist der Leistungsträger ermächtigt, nach seinem Ermessen zu handeln (st Rspr, vgl ua BSGE 53, 260, 267 ff [BSG 12.05.1982 - 7 RAr 20/81] = SozR 1200 § 54 Nr. 6; BSGE 57, 59, 60 [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83] = SozR 1200 § 48 Nr. 8; BSGE 59, 30, 38 [BSG 23.10.1985 - 7 RAr 32/84] = SozR 1200 § 48 Nr. 10; Urteil des Senats vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 13/86 -).

    Nicht der Beurteilung des Gerichts unterliegt folglich die Frage der Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidung in bezug auf ihren Ermessensbereich (BSGE 53, 260, 267 [BSG 12.05.1982 - 7 RAr 20/81] = SozR 1200 § 54 Nr. 6).

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt,

    Bei der Abtretung von Teilen des Rentenanspruchs des Beigeladenen zu 2) handelt es sich um die - zulässige - sog Vorausabtretung künftiger, bestimmbarer Forderungen (zu den Anforderungen an die Bestimmbarkeit von - gepfändeten - Forderungen s BSGE 53, 260, 264f = SozR 1200 § 54 Nr. 6).
  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 6/86

    Pfändung einer Sozialversicherungsrente - Kriegsschadenrente - Unterhaltshilfe

    Allerdings hat der 7. Senat im Falle der Leistungsablehnung durch Verwaltungsakt nicht den Verwaltungsakt schon wegen fehlender Regelungsbefugnis aufgehoben, sondern die Anfechtungsklage als unbegründet abgewiesen, da der Verwaltungsakt rechtmäßig sei (BSGE 53, 260 = SozR 1200 § 54 Nr. 6).

    Ein Pfändungsbeschluß ist jedoch aus sich selbst heraus auszulegen ohne Berücksichtigung des Inhalts der Vollstreckungsakten oder weiterer Begleitumstände; denn der Umfang einer Pfändung muß für konkurrierende weitere Gläubiger allein aus dem Pfändungsbeschluß erkennbar sein (BAG AP Nr. 4 zu § 850 ZPO; ähnlich BSGE 53, 260, 263 = SozR 1200 § 54 Nr. 6).

    Die Pfändung ist jedoch unwirksam, wenn die gepfändete Forderung nicht hinreichend bezeichnet ist (BSGE 53, 260 = SozR 1200 § 54 Nr. 6; LSG Breithaupt 1985, 324; OLG DB 1978, 1444; BGHZ 13, 42).

  • BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83

    Unterhaltspflicht - Abzweigungsantrag - Auszahlung des Kinderzuschusses

    Nicht hingegen ist es Sache der Gerichte zu prüfen, ob die Ausübung des Ermessens durch den Versicherungsträger zu einem unzweckmäßigen Ergebnis geführt hat, sofern nur die von ihm dargelegten und angewendeten Ermessenserwägungen keinen Ermessensfehlgebrauch ergeben (BSGE 53, 260, 267 f = SozR 1200 § 54 Nr.. 6 S 18).

    Selbst wenn aber entsprechend der Meinung der Beklagten unter laufenden lediglich erst zukünftig auszuzahlende Geldleistungen zu verstehen wären, so dann für diese "Zukünftigkeit" nicht der Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsentscheidung, sondern nur der vorhergehende Zeitpunkt des Eingangs des Antrages des Abzweigungsberechtigten oder - falls es ausnahmsweise eines solchen Antrages nicht bedarf und der Versicherungsträger von Amts wegen tätig zu werden hat (vgl. BSGE 53, 260, 268 = SozR 1200 § 54 Nr.. 6 S 18 f) - der Zeitpunkt maßgebend sein, zu dem der Versicherungsträger hätte tätig werden müssen.

  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89

    Vorrang des Erstattungsanspruchs vor dem Abzweigungsanspruch

    Ein Tätigwerden des leistungspflichtigen Versicherungsträgers ohne einen solchen Antrag setzt aber voraus, daß bekannte Tatsachen ein solches Verwaltungshandeln aufdrängen (vgl. BSGE 53, 260, 268).
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 32/84

    Auszahlung von Teilen einer Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Abzweigung -

    Bei der dem Kläger gewährten Alhi handelt es sich, wie nicht zweifelhaft ist, um eine laufende Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in diesem Sinne (BSGE 53, 260, 267 [BSG 12.05.1982 - 7 RAr 20/81] SozR 1200 § 54 Nr. 6; BSGE 55, 245, 247 [BSG 18.08.1983 - 7 RAr 101/81] = SozR 1200 § 48 Nr. 7; BSGE 57, 59, 60 f [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83] = SozR 1200 § 48 Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 8 AS 15/07
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15

    Gesetzliche Rentenversicherung: Abtretung einer Rentenleistung; Anforderung an

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06

    Abtretung; Rangfolge; Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Personen für die

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 139/90

    Prüfungspflicht - Sozialleistungsträger - PfÜB - Zustellung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11

    Pfändung Altersrente

  • LSG Hessen, 02.02.2012 - L 5 R 448/11

    Abtretung von Rentenansprüchen - Pfändbarkeit - Abänderung des pfändbaren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 4 (15) U 242/09

    Übertragung von Ansprüchen auf Geldleistungen - Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2010 - L 7 R 28/10

    Übertragung nach § 53 SGB 1 - Schriftformerfordernis - konkludenter Verzicht auf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2006 - L 10 B 406/06

    Pfändung im Vollstreckungsverfahren - Pfändung des befristeten Zuschlages zum

  • BSG, 08.09.1993 - 5 RJ 8/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwenrente - Unterhaltspflicht des

  • LSG Niedersachsen, 01.12.1999 - L 4 KR 195/99

    Pfändung des Finanzamts eines Krankengeldanspruchs eines Versicherten

  • LSG Thüringen, 23.10.2003 - L 3 AL 106/02

    Überweisung eines Teils der bewilligten Arbeitslosenhilfe an den Sohn aufgrund

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1984 - L 2 Kn 64/83
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